Was muss man beachten, wenn man ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland einführen möchte?
Vor der Einreise nach Deutschland gelten folgende Bedingungen, um die Grenze überschreiten zu dürfen:
Es ist erforderlich, dass jedes Tier einen
- EU-Heimtierausweis (blauer Pass) besitzt.
Dort werden alle Informationen des Tieres und des neuen Besitzers vermerkt. So muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet und die entsprechende Mikrochipnummer in den EU- Heimtierausweis eingetragen werden. - Um die Grenze passieren zu dürfen, ist eine aktuelle Tollwutimpfung notwendig, die mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Deutschland verabreicht worden ist. Erst nach 21 Tagen sind die Antikörper vorhanden und schützen dementsprechend.
- Generell darf ein Tier beim Grenzübergang nicht jünger als 15 Wochen alt sein. Bestimmte Rassen wie z.B. Pitbull-Terrier, Amerika-Staffordshire-Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen unterliegen einem Einfuhrverbot. Diese Vorschriften gelten unabhängig vom Herkunftsland.
Falls der Tierarzt feststellen sollte, dass das Tier ohne EU-Heimtierausweis, aktueller Tollwutimpfung und/oder Mikrochip nach Deutschland eingeführt wurde, ist er dazu verpflichtet dies dem Amtstierarzt zu melden.
In solch einem Fall erhält der Tierbesitzer eine Geldstrafe. Außerdem muss das Tier geimpft werden und kommt für 21 Tage im ortsansässigen Tierheim in Quarantäne.
Deswegen appellieren wir an alle Tierbesitzer, die sich für ein Tier aus dem Ausland entscheiden:
Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für die Einreise eines Tieres nach Deutschland gelten, um negative Folgen für Besitzer und Tier zu vermeiden.